• Tarifvergleich
  • Energie
  • Internetanbieter Vergleich
  • Finanzen
  • Vorsorge
  • Krankenversicherung
    • Priv. Krankenversicherung
    • PKV Beamte
    • PKV Studenten
    • PKV über 55
    • Priv. Krankenzusatzvers.
  • Sachversicherungen
  • Partner werden
  • Impressum
  • 404-Fehlerseite

Private Krankenversicherung Beamte

 

Das Gesundheitssystem in Deutschland ist stark belastet. Zum einen ist es die zunehmende Lebenserwartung, die für eine große finanzielle Belastung sorgt. Denn so positiv eine steigende Lebensdauer menschlich gesehen auch sein mag – sie verursacht höhere Kosten für medizinische Behandlungen. Mit steigendem Alter nimmt die Anzahl an Erkrankungen und auch deren Schwere statistisch deutlich zu. Zum anderen sind aber auch immer neue Behandlungsmethoden möglich, die ihrerseits wiederum für eine steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sorgen. Da jedoch vor allem neue Behandlungen vergleichsweise teuer sind, besteht hier der zweite große Belastungsfaktor für die Krankenkassen. Kurz und knapp zusammengefasst kann man sagen, dass die Personalkosten im Gesundheitswesen zwar leicht rückläufig sind, die Kosten für die medizinischen Behandlungen an sich jedoch dramatisch zunehmen.

 

Aus diesem Grund sind die Krankenkassen gezwungen, immer mehr Leistungen abzubauen und ihre Kosten teilweise auf die Versicherten umzulegen – besonders die gesetzlichen Kassen. Denn über sie ist auch ein Großteil schwer erkrankter Personen versichert. Auch private Krankenversicherungen sind von den beschriebenen Entwicklungen betroffen, leiden jedoch nicht ganz so stark. Denn im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen sind sie nicht in jedem Fall verpflichtet, einen Antragsteller aufzunehmen. Zudem berechnen sie den zu zahlenden Beitrag nach dem zu erwartenden Risiko. Ein Versicherter, der bereits älter ist oder eine schwerwiegende Vorerkrankung besitzt, wird demnach einen höheren Beitrag zahlen als ein gesunder Versicherter. Dieses System ermöglicht den privaten Krankenkassen einen gewissen finanziellen Ausgleich, der den gesetzlichen Kassen nicht möglich ist. Denn für diese gilt: Alle Versicherten zahlen einen Einheitssatz von derzeit 15,5% des Bruttoverdienstes, wobei der Arbeitnehmer 8,2% und der Arbeitgeber 7,3% davon tragen. Aufgrund der unterschiedlich starken Auswirkungen für gesetzliche und private Kassen und der daraus resultierenden qualitativ zunehmend unterschiedlichen Leistungen, empfinden viele Bürger das System der Krankenversicherung als immer ungerechter.

 

Und das in gewisser Weise zurecht. Denn nicht jeder Mensch darf einer privaten Krankenversicherung beitreten. Im Wesentlichen existieren drei Personengruppen, denen diese Art der Versicherung vorbehalten ist. Das sind zum einen Selbstständige, Angestellte deren Jahresbruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2011: 49500 Euro Brutto) und Beamte, auf deren Situation folgend genauer eingegangen wird. Alle diese genannten Personen haben das Recht jedoch nicht die Verpflichtung, sich privat zu versichern. Wenn gewünscht, kann auch eine gesetzliche Kasse gewählt werden.

 

Verbeamtete Personen kommen nicht selten preislich recht günstig in den Genuss einer privaten Krankenversicherung. Denn aufgrund ihrer besonderen Stellung übernimmt ihr Dienstherr 50% bis 80% aller anfallenden Kosten ärztlicher Behandlungen. Dieses System wird als sogenannte „Beihilfe“ bezeichnet. Für einen vollständigen Schutz muss lediglich der noch offen bleibende Restbetrag über eine Versicherung abgedeckt werden. Für Beamte existieren demnach häufig besonders kostengünstige Tarife. Trotzdem gilt: Wie bereits beschrieben berechnet die private Versicherung den fälligen Beitrag nach dem zu erwartenden Risiko. Ältere Beamte oder Beamte mit relevanten Vorerkrankungen zahlen mehr.

 

Eine private Krankenversicherung bringt Beamten viele Vorteile. So ist es häufig möglich, sich günstiger abzusichern als in der gesetzlichen Kasse. Zudem sind die Leistungen in aller Regel deutlich besser. Zusätzliche Kosten wie beispielsweise die Praxisgebühr der gesetzlichen Kassen oder Zuzahlungen für Medikamente entfallen meist ebenso. Je nach Versicherungstarif der privaten Versicherung ist auch höherwertiger Zahnersatz bei Bedarf kein Problem. Dennoch ist die Abwicklung im Krankheitsfall recht aufwendig. Kommt es zur Inanspruchnahme der Versicherung, muss der Beamte zunächst alle angefallenen Kosten auslegen. Lediglich bei sehr kostenintensiven Behandlungen – beispielsweise im Rahmen einer OP – gilt diese Regelung nicht. Für die Begleichung der Arztrechnung erhält der Versicherte eine Rechnung, die bei der Beihilfe seines Dienstherren einzureichen ist. Nach gewisser Zeit erfolgt eine anteilige Erstattung der Kosten durch die Beihilfe. Erst dann können alle bestätigten Unterlagen an die private Krankenversicherung gereicht werden, die dann den verbleibenden Restbetrag zahlt. Erst danach ist der vom Versicherten ausgelegte Rechnungsbetrag komplett zurückgezahlt. Durch die beschriebene Beihilfe-Regelung ist die Abwicklung sehr umständlich für Beamte, erspart jedoch Beitrag.

Copyright 2011 by totaltarif.de